- ausjurieren
- aus|ju|rie|ren <sw. V.; hat: (von einer ↑Jury 1b für eine Ausstellung, für Filmfestspiele o. Ä.) als untauglich beurteilen, nicht auswählen: drei seiner eingereichten Bilder wurden genommen, eins dagegen ausjuriert; Nach dem Krieg, als Münchner Kunstveranstalter ihn ausjurierten, fühlte er sich ungerechterweise „boykottiert“ (Spiegel 36, 1981, 212).
Universal-Lexikon. 2012.